Hinweis vor Einreichung Ihres Antrags:

Zur Beantragung des Zertifikats nach den hier aufgeführten Kriterien wenden Sie sich bitte zur Abklärung der Formalitäten an Marco Kirchhof in der Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Nachweis der theoretischen Fortbildung

Hierfür sind 30 Credit Points aus durch den Arbeitskreis zertifizierten Veranstaltungen in den Modulen A-D (und optional E) nachzuweisen.

A   natomiemindestens 2 CP(Systematische und topographische Anatomie)
B   asicsmindestens 2 CP(Grundlagen, insbes. toxikologische und pharmakologische Themen)
C   linicmindestens 8 CP(Klinische Aspekte der Therapie mit Botulinumneurotoxin)
D   iagnostikmindestens 8 CP(Einsatz unterstützender Verfahren zur Injektion)
E   xtraoptional(Organisation, Rechtliche Aspekte, Erstattungsaspekte uvm.)
Geforderte Summe:30 CP(entspricht 22,5 h (3x7,5h) Theorieausbildung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachweis der praktischen Ausbildung im Rahmen der Anstellung

Gefordert wird ein Nachweis der Tätigkeit in einer Botulinumtoxin-Ambulanz in einem zertifizierten Zentrum. Ein zertifiziertes Zentrum ist eine Klinik oder eine Praxis, in der mindestens ein zertifizierter Arzt/Ärztin die Ausbildung anleitet.

Alternativ kann der Nachweis über Hospitationen geführt werden. Diese sind bei einem zertifizierten Arzt/Ärztin zu leisten und durch den Arbeitskreis a priori anzuerkennen. Gefordert wird der Nachweis von 20 Stunden Hospitation.

 

 

Nachweis eigener behandelter Patienten

 

Neurologie

100 dokumentierte Behandlungen, davon 25 mit mindestens 3 dokumentierten Injektionsbehandlungen pro Patient. Aufgeführt werden müssen

  • Behandlungsdatum und Behandlungsort
  • Injizierte Muskeln
  • Verwendete Dosierung und Verdünnung
  • Verwendetes Präparat
  • Freie Dokumentation von Wirkung und Nebenwirkungen

Im Niedergelassenen-Bereich sind Wiederholungsbehandlungen in Eigenregie möglich.

Für das neurologische Gesamtzertifikat müssen mindestens zwei der Indikationsbereiche Spastik, Dystonie, autonome Indikationen, Kopfschmerz abgedeckt werden. Dabei müssen mindestens 25 Behandlungen auf eine der beiden Hauptindikationen Spastik und Dystonie entfallen.

Das neurologische Zertifikat kann auch indikationsspezifisch erlangt werden, wenn die Hauptindikationen nicht ausreichend abgedeckt werden (siehe Teilzertifikat unten).

 

Andere Fachdisziplinen

Fachspezifisch 100 dokumentierte Behandlungen, davon 25 mit mindestens 3 dokumentierten Injektionsbehandlungen pro Patient (Ausnahme Neuropädiatrie - 50 dokumentierte Behandlungen). Bei  der Begutachtung der Zertifizierungsanträge wird in nicht-neurologischen Indikationen ggf. ein fachgleicher CO-Gutachter hinzugezogen.

 

 

Zertifikatsgestaltung

 

Zertifikat "Qualifizierte Botulinumtoxintherapie" für NEUROLOGEN

GESAMT-ZERTIFIKAT Neurologische Indikationen

 

Teilzertifikate

  • Spastisches Syndrom
  • Dystonie
  • Autonome Indikationen
  • Kopfschmerz

 

Zertifikat "Qualifizierte Botulinumtoxintherapie" für ANDERE FACHDISZIPLINEN

Gesamtzertifikat: Neuropädiatrische Indikationen, HNO-Indikationen, orthopädische Indikationen etc.
In den nicht-neurologischen Indikationen erfordert die Zertifikatserteilung zusätzlich einen fachgleichen Co-Gutachter.

 

WICHTIGE INFORMATION VOR IHRER ANTRAGSSTELLUNG

  • Zum Zeitpunkt der Beantragung des Zertifikates muss die Facharztqualifikation vorliegen.
  • Die theoretischen Fortbildungen und praktische Ausbildung können jedoch auch schon vor Erreichen der Facharztqualifikation absolviert werden.
  • Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Botulinumtoxin der DGN ist Voraussetzung für die Zertifikatserteilung.
  • Die Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung des Zertifikates beträgt 50 Euro zzgl. USt.
  • Das Zertifikat „Qualifizierte Botulinumtoxin-Therapie“ wird unbefristet vergeben.