Hinweis vor Einreichung Ihres Antrags:
Zur Beantragung des Zertifikats nach den hier aufgeführten Kriterien wenden Sie sich bitte zur Abklärung der Formalitäten an Marco Kirchhof in der Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Nachweis der theoretischen Fortbildung
Hierfür sind 30 Credit Points aus durch den Arbeitskreis zertifizierten Veranstaltungen in den Modulen A-D (und optional E) nachzuweisen.
A natomie | mindestens 2 CP | (Systematische und topographische Anatomie) |
B asics | mindestens 2 CP | (Grundlagen, insbes. toxikologische und pharmakologische Themen) |
C linic | mindestens 8 CP | (Klinische Aspekte der Therapie mit Botulinumneurotoxin) |
D iagnostik | mindestens 8 CP | (Einsatz unterstützender Verfahren zur Injektion) |
E xtra | optional | (Organisation, Rechtliche Aspekte, Erstattungsaspekte uvm.) |
Geforderte Summe: | 30 CP | (entspricht 22,5 h (3x7,5h) Theorieausbildung) |
Nachweis der praktischen Qualifikation
Der Nachweis der praktischen Qualifikation erfolgt durch die Bestätigung einer Ausbildung durch selbständig durchgeführte Behandlungen unter Supervision einer vom Arbeitskreis Botulinumtoxin zertifizierten Person. Diese bescheinigt schriftlich die Tätigkeit der den Antrag stellenden Person unter seiner Supervusion als auch die Anzahl der geforderten Behandlungen.
Für Antragssteller, welche ihre praktische Qualifikation nicht auf diesem Wege erlangt haben, ist alternativ der Nachweis über ein für sie bürgende Person, welche selbst ein vom Arbeitskreis zertifizierter Behandler ist möglich. Von der bürgenden Person ist ein Schreiben vorzulegen, welche die Qualifikation der antragsstellenden Person aus Kennntnis des Bürgen darstellt. Die Qualifikation kann z.B. über Hospitationen beim oder durch den Bürgen geführt werden.
Nachweis selbst behandelter Patienten
Neurologie
Nachweis der Dokumentation von 100 selbst durchgeführten Behandlungen mit Botulinumtoxin, davon 25 Patienten mit zwei Wiederholungsbehandlungen.
Für die Dokumentation wird gefordert:
- Behandlungsdatum und Behandlungsort
- Injizierte Muskeln
- Verwendete Dosierung und Verdünnung
- Verwendetes Präparat
- Freie Dokumentation von Wirkung und Nebenwirkungen
Für das neurologische Gesamtzertifikat müssen mindestens zwei der Indikationsbereiche Spastik, Dystonie, autonome Indikationen, Kopfschmerz abgedeckt werden. Dabei müssen mindestens 25 Behandlungen auf eine der beiden Hauptindikationen Spastik und Dystonie entfallen.
Das neurologische Zertifikat kann auch indikationsspezifisch erlangt werden, wenn die Hauptindikationen nicht ausreichend abgedeckt werden (siehe Teilzertifikat unten).
Andere Fachdisziplinen
Fachspezifisch 100 dokumentierte Behandlungen, davon 25 mit mindestens 3 dokumentierten Injektionsbehandlungen pro Patient (Ausnahme Neuropädiatrie - 50 dokumentierte Behandlungen). Bei der Begutachtung der Zertifizierungsanträge wird in nicht-neurologischen Indikationen ggf. ein fachgleicher CO-Gutachter hinzugezogen.
Zertifikatsgestaltung
Zertifikat "Qualifizierte Botulinumtoxintherapie" für NEUROLOGEN
GESAMT-ZERTIFIKAT Neurologische Indikationen
Teilzertifikate
- Spastisches Syndrom
- Dystonie
- Autonome Indikationen
- Kopfschmerz
Zertifikat "Qualifizierte Botulinumtoxintherapie" für ANDERE FACHDISZIPLINEN
Gesamtzertifikat: Neuropädiatrische Indikationen, HNO-Indikationen, orthopädische Indikationen etc.
In den nicht-neurologischen Indikationen erfordert die Zertifikatserteilung zusätzlich einen fachgleichen Co-Gutachter.
WICHTIGE INFORMATION VOR IHRER ANTRAGSSTELLUNG
- Zum Zeitpunkt der Beantragung des Zertifikates muss die Facharztqualifikation vorliegen. (auf Antrag kann sie nachgereicht werden)
- Die theoretischen Fortbildungen und praktische Ausbildung können jedoch auch schon vor Erreichen der Facharztqualifikation absolviert werden.
- Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Botulinumtoxin der DGN ist Voraussetzung für die Zertifikatserteilung.
- Die Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung des Zertifikates beträgt 50 Euro zzgl. 19 MwSt.
- Das Zertifikat „Qualifizierte Botulinumtoxin-Therapie“ wird unbefristet vergeben.